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Lease a Bike

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Alle Vorteile des Dienstrad-Leasings jetzt ganz einfach nutzen


Der Dienstwagen ist ein bekanntes Mittel zur Motivation von Mitarbeitern. Seit 2012 gilt dieses Prinzip auch für Fahrräder und E-Bikes. Ob als Fahrrad oder E-Bike Leasing, das Dienstrad bietet für Arbeitnehmer eine entspannte Mobilität, die frei von dem Stress des Staus und der Parkplatzsuche ist. Die vorteilhafte Gehaltsumwandlung und der umfassende Rundum-Schutz machen das Konzept des Dienstrades in Form des E-Bike und Fahrrad Leasings für jeden Arbeitnehmer interessant. Der Arbeitgeber kann das Dienstrad allen Mitarbeitern anbieten und fördert somit die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter und steigert gleichzeitig das Image seines Unternehmens.

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Aktiver Beitrag zur Gesundheitsförderung

Wer Fahrrad fährt, bleibt fit, stärkt Herz und Kreislauf und steigert seine Leistungsfähigkeit. Die Dienstfahrradregelung ist das ideale Instrument zum betrieblichen Gesundheitsmanagement und die ideale Ergänzung in Ihrem Cafeteria-Modell.

Vom Dienstfahrrad profitieren alle Mitarbeiter

Nicht jedem Mitarbeiter kann ein Unternehmen einen Dienstwagen zugestehen. Beim Dienstfahrrad sieht das anders aus. Da das Dienstradleasing für Unternehmen kostenneutral ist, kann es jedem Mitarbeiter angeboten werden.

Förderung von Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter

Unternehmen sind auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Sie zu binden und zu motivieren ist entscheidend für den Unternehmenserfolg. Ein geleastes Dienstfahrrad ist eine Motivationsmaßnahme mit langem Atem. Sie bindet den Mitarbeiter fester an das Unternehmen und schafft Loyalität über lange Zeit.

Ein innovatives Unternehmensimage

Ein Unternehmen, das Motivation mit Mobilität und Umweltverantwortung verbindet, spricht sich herum. Zusätzlich kann so eine zeitgemäße Leistung angeboten werden, die im Trend liegt.

Kostenersparnis

Anschaffung und Unterhalt sind für ein E-Bike oder ein Rad geringer als bei einem PKW. Was jedoch unterschätzt wird, sind die Parkplatzkosten. Ein PKW-Stellplatz kostet jährlich ca. 2000 Euro und bis zu 15 000 Euro in der Tiefgarage oder im Parkhaus. Ein Fahrrad-Stellplatz kostet Unternehmen dagegen nur ca. 200 Euro.

Reduzierte Sozialabgaben

Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das Bruttogehalt der Mitarbeiter und somit reduzieren sich für Unternehmen die Lohnnebenkosten. Das Dienstrad reduziert so die Sozialabgaben im Unternehmen.

Die Fahrrad-Auswahl

Bei LEASE A BIKE können Sie jedes Fahrrad ab 499 Euro auswählen. Das Dienstrad kann auch ein E-Mountainbike sein oder ein Rennrad. Sie brauchen keine Kompromisse eingehen. Sie können Ihr Dienstrad auch ausschließlich privat nutzen und insgesamt für 36 Monate leasen. Dabei sind Sie in der Auswahl der Fahrradmarke frei, solange Sie diese über einen LEASE A BIKE Fachhändler beziehen. Jeder Fachhändler in Deutschland kann LEASE A BIKE Fachhändler werden.

Vorteile des E-Bike- und Fahrradleasings mit Rundum-Schutz

Da es sich um ein Leasing-Rad handelt muss es abgesichert sein. Das Rundum-Schutz-Paket von LEASE A BIKE bietet einen umfassenden Leistungskatalog zu einem sehr guten Preisleistungsverhältnis. Es enthält eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung, den UVV-Check, sowie 200 Euro pro Jahr für mögliche Mobilitätskosten und bis zu 200 Euro für Instandhaltung. Die Kosten für dieses Paket werden vom Bruttogehalt abgezogen und nicht vom Netto.

Vorteile des Fahrradleasings in Bezug auf die Steuer

Im Detail erklären wir Ihnen die Steuervorteile auf unserer Steuervorteile-Seite. Zusammengefasst sind die Vorteile des Fahrradleasings in Bezug auf die Steuer wie folgt: Das Dienstfahrrad ist ein geldwerter Vorteil und erhöht Ihr Bruttogehalt nur noch um 0,25% des halbierten Brutto-Listenpreises Ihres Dienstrads. Aber: Die Leasingrate und das Rundum-Schutz-Paket werden über Ihr Bruttoeinkommen bezahlt. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Bruttoeinkommen. Steuern und Sozialabgaben verringern sich. Durch dieses Steuersparmodell fallen die monatlichen Kosten Ihres Lieblingsrades niedrig aus.

Ihre Vorteile

  • Sie können Ihr Lieblingsrad fahren und müssen keine Kompromisse eingehen

  • Das Dienstrad kann unbegrenzt privat genutzt werden

  • Leasingrate und Rundum-Schutz-Paket werden über Ihr Bruttoeinkommen bezahlt

  • Das zu versteuernde Bruttoeinkommen wird gesenkt

  • Die monatlichen Kosten des Lieblingsrades fallen niedrig aus

  • Jeder kann mitmachen. Anders als beim Dienstwagen

Steuervorteile Dienstfahrrad: Private Nutzung

Den Anteil der privaten Nutzung kannst du nicht steuerlich geltend machen. Den privaten Nutzungsumfang musst du schätzen. Das Finanzamt geht davon aus, dass niemand ein schickes Dienstfahrrad zuhause stehen hat, das er nicht hin und wieder privat nutzt. Eine berufliche Nutzung von 100 Prozent akzeptiert das Finanzamt nicht. Den privaten Teil der Nutzung kannst du mit einem Fahrtenbuch erfassen. Darin notierst du, wann du welche Fahrten unternommen hast und ob sie beruflicher oder privater Natur waren. Das ist umständlich, kann aber steuerlich vorteilhaft sein, wenn du ein teures Rad hast und es privat kaum nutzt.

Praktischer und zeitsparender ist die pauschale Ein-Prozent-Regel, die ähnlich wie bei Dienstwagen funktioniert: Jeden Monat wird ein Prozent des Fahrrad-Neupreises (es gilt die Unverbindliche Preisempfehlung) als geldwerter Vorteil versteuert. Damit ist der private Nutzungsanteil an deinem Dienstrad abgegolten. Ein Beispiel: Du fährst ein Rad mit einem Neupreis von 1.000 Euro. Pro Monat musst du einen geldwerten Vorteil in Höhe von 2,50 Euro versteuern – das macht 30 Euro im Jahr. Alle laufenden Kosten für das Rad kannst du im Gegenzug von der Steuer absetzen. Das ein guter Deal für dich! Bist du in einem bestimmten Monat nicht privat mit dem Dienstrad gefahren, kannst du dies verrechnen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du eine Zeit lang krank oder im Urlaub warst.

Leasing-Dienstfahrrad von der Steuer absetzen

Ein Dienstfahrrad zu leasen, ist für Selbstständige ein besonders attraktives Modell. Beim Kauf eines Dienstfahrrades wird eine stattliche Kaufsumme fällig – schließlich brauchst du ein gutes Rad, auf das du dich verlassen kannst. Das kann Neugründer oder Kleinunternehmer wirtschaftlich belasten. Zwar gilt ein Fahrrad als Wirtschaftsgut, daher ist der Anschaffungspreis steuerlich absetzbar. Die Abschreibung erfolgt über eine Dauer von sieben Jahren – eine lange Zeit, in der ein Fahrrad sich stark abnutzen kann. Wer nachweist, dass sein Fahrrad intensiver Beanspruchung ausgesetzt ist – zum Beispiel ein Kurierfahrer – kann einen kürzeren Abschreibungszeitraum genehmigt bekommen.

Besser für deine Liquidität ist es, ein Dienstfahrrad zu leasen. Hier entfällt der hohe Anschaffungspreis. Die Leasing-Raten sind im Vergleich zum Kaufpreis moderat und planbar. Die Steuervorteile genießt du trotzdem: Jede Leasing-Rate kannst du als Betriebsausgabe von deinem Gewinn abziehen. Wenn du vorsteuer-abzugsberechtigt bist, kannst du zusätzlich den Umsatzsteueranteil von Leasingraten und Servicekosten vom Finanzamt erstattet bekommen. Einen weiteren Vorteil hast du, wenn du dein Fahrrad nicht mehr brauchst: Bei einem geleasten Dienstfahrrad kannst du deinen Leasingvertrag in der Regel bereits nach 36 Monaten beenden. Allerdings sollst du lieber auf die vorzeitige Kündigung verzichten. So werden unnötige Kosten gespart. Scheidet ein gekauftes Dienstfahrrad aus deinem Betriebsvermögen aus, musst du das bei der Steuer berücksichtigen. Verkaufst du das Rad, musst du den Verkaufserlös als Betriebseinnahme versteuern.

Dienstfahrrad und Steuern: Das sollten Selbstständige beachten

Seit dem 1. Januar 2019 wurde das Leasing von Dienstfahrrädern steuerlich weiter begünstigt. Bis zum Jahr 2021 wird die Entnahmebesteuerung von Diensträdern ausgesetzt. Auf die private Nutzung des Dienstfahrrades entfällt nur noch Umsatzsteuer, aber keine Einkommenssteuer mehr. In der Praxis kann das bis zu 15 Prozent Ersparnis bedeuten. Um optimal von der neuen Regelung profitieren zu können, sollten Neuverträge frühzeitig abgeschlossen werden. Ein kleiner Fallstrick lauert allerdings bei der Auswahl deines Fahrrades: Achte darauf, dass der Fahrradtyp zum beruflichen Einsatzzweck passt. Das Finanzgericht in München hat 2014 die Zuordnung eines Fahrrades als Betriebsvermögen abgelehnt. Grund: Der Besitzer konnte nicht darlegen, warum er ausgerechnet ein Mountainbike für seinen Arbeitsweg braucht.


 

Der E-Bike-Leasing Schutz beginnt mit einer Vollkasko- und Diebstahlversicherung

Hierunter fallen Beschädigungen und Zerstörungen, die nicht mutwillig von Ihnen erzeugt wurden:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahlt oder Raub: Der E-Bike-Leasing Schutz gilt zu jeder Tageszeit. Während der ganzen Leasingzeit wird das Rad durch ein neuwertiges ersetzt. Voraussetzung ist, Sie haben das Fahrrad abgeschlossen, aber nicht unbedingt angeschlossen, und Sie haben eine polizeiliche Anzeige erstattet

  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit

  • Einfache Fahrlässigkeit

  • Unfallschäden

  • Vandalismus

  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss

  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion

  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung

  • Schäden an Akku und Motor

  • Öl- oder Schmiermittelmangel

  • Versagen von Mess-Regel- oder Steuertechnik

  • Motor Zusatzgeräte und Reserveteile werden bis zu 10.000 Euro ersetzt

Sie beteiligen sich mit 10 % an den Kosten im Schadensfall, aber allerhöchstens mit 100 Euro. Ansonsten werden alle Kosten für die Reparatur und Ersatzteile übernommen.

Und wenn Ihr Dienstrad schon älter ist und die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert? Dann bekommen Sie einfach ein gleichwertiges Fahrrad und Ihr Leasing/Überlassungsvertrag läuft weiter.

Reifenschäden gelten nicht als Schaden, sondern werden über das Verschleißbudget abgewickelt, solange dieses noch nicht ausgeschöpft ist.